Aufrechnen von Forderungen der Krankenversicherung

 

Aufrechnen von Forderungen der Krankenversicherung

Nur wenn die Gegenforderung des Versicherungsnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, kann der Versicherungsnehmer gegen Forderungen der Krankenversicherung aufrechnen.
Gegen Beitragsforderungen der Privaten Krankenversicherung kann der Versicherungsnehmer allerdings nicht aufrechnen. Was durch das Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 26) bei Mitgliedern von Versicherungsvereinen nicht zulässig ist.

 
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