Berufsunfähigkeit/Arbeitsunfähigkeit in der Krankenversicherung

 

Berufsunfähigkeit/Arbeitsunfähigkeit in der Krankenversicherung

Berufsunfähig ist ein Versicherter in der Krankenversicherung dann, wenn er nach medizinischem Befund auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50% erwerbsunfähig ist. Nach § 15 b Musterbedingungen/Krankentagegeld (MB/KT) in der Privaten Krankenversicherung wird die Krankentagegeldversicherung solange ausgezahlt, bis die Berufsunfähigkeit eingetreten und festgestellt ist, im Gegensatz zur Gesetzliche Krankenkasse, wo das Krankentagegeld maximal 78 Wochen gezahlt wird.
Der Begriff Arbeitsunfähigkeit ist von dem der Berufsunfähigkeit zu unterscheiden.

 
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