Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ)

 

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Erstattung in der Krankenversicherung

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist eine Richtlinie für die Vergütung der beruflichen Leistungen der Zahnärzte (ambulante und Krankenhausärzte haben eine eigene Gebührenordnung GOÄ).
Der Zahnarzt darf nur Leistungen berechnen, die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für eine zahnmedizinisch notwendige zahnärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über diese Versorgung hinausgehen, dürfen nur berechnet werden, wenn der Versicherte diese Leistungen gewünscht hat (nach § 1 Abs. 2 GOZ), da diese u.U. von seiner Krankenversicherung nicht erstattet werden (die Gesetzliche Krankenkasse zahlt nur Regelleistungen, Private Krankenversicherungen haben unterschiedliche Tarife).

Für die Höhe der jeweiligen Gebühr werden neben der erbrachten Leistung auch die Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umstände bei der Ausführung der einzelnen Leistung berücksichtigt. Mithilfe von Punktwerten und -zahlen kann der Arzt alle Faktoren bewerten und mit in die Berechnung einbeziehen.



 
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