Mitversicherung des Ehegatten in der PKV

 

Mitversicherung des Ehegatten in der Privaten Krankenversicherung

Eine beitragsfreie Mitversicherung von nicht versicherungspflichtigen Ehegatten ist bei der PKV nicht möglich. Eine Familienversicherung wie bei der Gesetzlichen Krankenkasse gibt es in dem Sinne nicht. Stellt der bereits Versicherte innerhalb von zwei Monaten nach Eheschließung einen Antrag auf Mitversicherung des Ehegatten, entfällt die allgemeine Wartezeit. Dies gilt, wenn ein gleichartiger Versicherungsschutz beantragt wird und der Versicherungsnehmer bereits seit mindestens drei Monaten bei der Privaten Krankenversicherung versichert ist.

 
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