Teilstationäre Behandlung

 

Erstattung durch die Krankenversicherung bei teilstationärer Behandlung

Die teilstationäre Behandlung im Gegensatz zur stationären Behandlung wird in sogenannten Tages- bzw. Nachtkliniken durchgeführt. Der Patient befindet sich in dem jeweiligen Tagesabschnitt im Krankenhaus und ist während dieses begrenzten Zeitraumes in die Versorgung des Krankenhauses einbezogen.
Die Erstattung der Kosten durch die Krankenversicherung (GKV / PKV) erfolgt je nach versicherten Leistungen und Tarifumfang, wie eine ambulante Behandlung.
Bei teilstationärer Behandlung besteht kein Anspruch auf Krankenhaustagegeld bei der Privaten Krankenversicherung.
Ambulante Operationen oder Entbindungen gelten nicht als teilstationäre Behandlungen.

 
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