Unterbringungskosten des gesunden Neugeborenen

 

Erstattung der Unterbringungskosten durch die Krankenversicherung für ein gesundes Neugeborenes

In der neuen Bundespflegesatzverordnung/BPflV 1995 sind für die Versorgung des Neugeborenen ausdrücklich gesonderte Fallpauschalen ausgewiesen.
Während nach dem alten Pflegesatzrecht die Unterbringungskosten des gesunden Säuglings mit dem für die Versorgung der Mutter berechneten Pflegesatz abgegolten waren, ist es den
Krankenanstalten, die nicht nach der Bundespflegesatzverordnung abrechnen freigestellt, wie sie die Kosten für den gesunden Säugling abrechnen. Ist die Mutter in der Gesetzlichen Krankenkasse werden die Kosten i.d.R. von der GKV übernommen, es sei denn das Kind hat keinen Familienhilfeanspruch über die Eltern (je nachdem wo beide Elternteile versichert sind), dann ist es nach der Geburt in der Privaten Krankenversicherung zu versichern und die Kosten für die Unterbringung nach der Geburt werden auch von der PKV übernommen.

 
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