Wahlleistungen in der GKV - PKV

 

Wahlleistungen in der Krankenversicherung

Wahlleistungen können vom Patienten zusätzlich mit dem Krankenhaus vereinbart werden. Es handelt sich hierbei um Leistungen, die nicht im allgemeinen Pflegesatz enthalten sind. Ärztliche Wahlleistungen sind privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt bzw. den Arzt nach Wahl. Zu den nichtärztlichen Wahlleistungen zählen Ein- oder Zweibettzimmer, Sanitärzelle, Auswahlmenü, Bereitstellung eines Fernsehers, Telefon.

Bei den Privaten Krankenversicherungen gibt es entsprechende Tarife, um den Erhalt solcher Wahl-leistungen im Krankheitsfall abzusichern. enweder, wenn man voll PKV versichert ist oder als Zusatzversicherung zur Gesetzlichen Krankenkasse.

 
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