Zahlungsverzug in der PKV

 

Zahlungsverzug - Private Krankenversicherung

Der Beitrag für die Private Krankenversicherung wird am ersten eines jeden Monats fällig. Der Versicherer kann ein Mahnverfahren nach § 39 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einleiten, wenn der Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird. Der Versicherungsnehmer erhält ein Mahnschreiben, in dem er aufgefordert wird, den rückständigen Beitrag innerhalb von zwei Wochen zu zahlen.

Wenn in diesem Zeitraum die Zahlung nicht erfolgt, fallen neu eintretende Versicherungsfälle nicht mehr unter den Versicherungsschutz. Zudem kann die Private Krankenversicherung in diesem Fall das Versicherungsverhältnis fristlos kündigen. Es gibt jedoch die Möglichkeit für den Versicherungsnehmer, die Rechtsfolgen der Kündigung nachträglich zu beseitigen.

Es empfiehlt sich, bei Zahlungsunfähigkeit möglichst frühzeitig Kontakt mit dem PKV Unternehmen aufzunehmen.

 
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