Arbeitsunfall Berufsunfall in der PKV

 

Arbeitsunfall / Berufsunfall in der Privaten Krankenversicherung

Arbeits- und Berufsunfälle sind in der Privaten Krankenversicherung grundsätzlich mit versichert. Hat der Versicherte gleichzeitig Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfall-/Rentenversicherung oder auf eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge, hat deren Leistung Vorrang. Das PKV Unternehmen ist dann nur für die Aufwendungen leistungspflichtig, welche trotz der gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben und die nicht von den anderen Leistungsträgern übernommen werden. Unbeschadet hiervon sind Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Krankenhaustagegeld von der Privaten Krankenversicherung. Arbeits- bzw. Berufsunfälle sind in der Krankentagegeldversicherung ebenfalls mit versichert.

 
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