Online Rechner Tagegeld als Private Zusatzversicherung

 
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Online Rechner Krankentagegeldversicherung und Krankenhaustagegeld

Mit der Krankentagegeldversicherung wird ein Verdienstausfall aufgrund von Krankheit oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit versichert.
Arbeitnehmer können ein Tagegeld bis zur Höhe von 100% ihres Nettoeinkommens (entspricht bis zu 80% des Jahresbruttoeinkommens inkl. Sonderzahlungen) versichern. Maximal kann man allerdings das jeweils angegebene Höchsttagegeld, für die Zeit nach Ende der Gehaltsfortzahlung oder anderweitige Krankengeld/ Krankentagegeld Ansprüche bis zur Höhe von 100% des Nettoeinkommens aufstocken.
Pflichtversicherte Arbeitnehmer können über eine Zusatzversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich 15,- Euro für die Beitragszahlung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung absichern.
Ab dem 01.01.2009 haben gesetzlich versicherte Selbständige keinen Anspruch mehr auf ein Krankentagegeld. Diese Leistung entfällt automatisch ab Januar 2009, was im Gesundheitsreformgesetz geregelt wurde. Ein Krankentagegeld kann ein Selbständiger nur noch durch den Abschluß eines Wahltarifs mit einem zusätzlichen Beitrag erhalten. Durch den Abschluß eines Wahltarifs ist man automatisch 3 Jahre an seine GKV gebunden, kann also während dieser Zeit nicht kündigen, auch das Sonderkündigungsrecht wegen Beitragsanpassung entfällt.

Bei Abschluß einer Krankenhaustagegeldversicherung erhält der Versicherungsnehmer bei medizinisch notwendiger klinisch-stationärer Behandlung für den Zeitraum seines Aufenthaltes im Krankenhaus ein Tagegeld ausgezahlt. Die Höhe des Tagessatzes hängt vom vereinbarten Tarif ab. Ein Krankenhaustagegeld gibt es bei der Gesetzliche Krankenkasse nicht.

Krankentagegeld Versicherung Gesetzliche Krankenversicherungen:
§ 44 ff. Sozialgesetzbuch V (SGB ) und § 24b , 44 und 45 SGB V
Das Krankengeld soll dem Krankenversicherten den Verdienstausfall ersetzen. Dauer und Höhe des Krankengeldes sind einheitlich für alle Gesetzlichen Krankenkassen per Gesetz vorgeschrieben.
Es beträgt bei Arbeitnehmern 70 % des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, maximal jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts und wird bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen gezahlt. Das Krankengeld beträgt 2006 pro Kalendertag maximal 83,13 EUR, das sind 70% der Beitragsbemessungsgrenze von 3562,50 EUR (2006).
Für Angestellte die freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und daher über der
Beitragsbemessungsgrenze liegen, ergibt sich durch die Begrenzung der Tagegeldhöhe bei der GKV eine Absicherungslücke für die Einkommensdifferenz. Diese Lücke kann durch eine Private Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.
Die leistungsauslösenden Faktoren sind:
Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit, vollstationäre, teilstationäre oder vor- bzw. nachstationäre Krankenhausbehandlung als auch stationäre Behandlung in einer Vorsorge oder Rehabilitationseinrichtung zu Lasten der GKV.
Beaufsichtigung, Betreuung, oder Pflege eines erkrankten Kindes, nicht rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch, nicht rechtswidrige Sterilisation.

 
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