Auslandskrankenversicherung in der PKV

 

Auslandskrankenversicherung in der Privaten Krankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung über eine PKV bietet Versicherungsschutz bei vorübergehenden privaten und beruflichen Auslandsaufenthalten.
Sie wird üblicherweise entweder als Dauerpolice für beliebige kurzfristige Auslandsreisen oder als befristete Versicherung für eine bestimmte Reise angeboten.
Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Heilbehandlungskosten in den Ländern, in denen kein Schutz durch die Gesetzliche Krankenversicherung besteht bis zu den tariflichen Höchstgrenzen. In den Ländern, in denen ein Versicherungschutz bei der Gesetzlichen Krankenkassen besteht, werden die Kosten übernommen, die über die erstattungsfähigen Kosten der GKV hinausgehen. Der Versicherungsschutz in der privaten Auslandsreisekrankenversicherung schließt i.d.R. den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland sowie Überführungskosten im Todesfall (mit Summenbegrenzung) ein.
Reisekranken Versicherung    

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