Beitragssatz in der GKV

 

Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung

In der Gesetzlichen Krankenkasse erfolgt die Berechnung der Beiträge nach einem festen Prozentsatz (in der Satzung geregelt) vom beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten (Beiträge GKV 2007). Dieser Prozentsatz ist unterschiedlich je nach GKV (ab 2009 mit der Einführung des Gesundheitfonds wird es voraussichtlich einen einheitlichen Beitrag für alle Gesetzlichen Krankenversicherungen geben). Zu dem beitragspflichtigen Einkommen werden Arbeitsentgelt (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), Rente und Versorgungsbezüge gezählt.
Freiwillig Versicherte (z.B. Selbständige) zahlen einen Beitrag, der ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt, mindestens aber der Beitrag, welcher auch bei Pflichtversicherten berücksichtigt wird.

Es gibt 3 Arten von Beitragssätzen :
- Allgemeiner Beitragssatz: Mitglieder mit 6 Wochen Lohnfortzahlung
- Erhöhter Beitragssatz: Mitglieder mit weniger als 6 Wochen Lohnfortzahlung
- Ermäßigter Beitragssatz: Kein Anspruch auf Krankentagegeld oder satzungsgemäße oder Beschränkung der Leistung für bestimmte Mitglieder


 
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