Freiwillige Weiterversicherung in der Krankenversicherung

 

Freiwillige Weiterversicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse

Mit dem Ende der Versicherungspflicht (z.B. wenn der Versicherte sich selbständig macht ) endet die Mitgliedschaft des ehemals Versicherungspflichtigen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) automatisch. Die freiwillige Weiterführung der Versicherung bei der GKV muß innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht beantragt werden.

Voraussetzung für die Weiterversicherung ist, daß die Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenkasse entweder in den letzten 5 Jahren mind. 24 Monate oder unmittelbar vor Ende der Versicherungspflicht mindestens 12 Monate bestand.

Endet die Versicherungspflicht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2007: 47.700,- € p.a.) und Erfüllung der 3 Jahres Frist, kann der gesetzlich Versicherte seine Mitgliedschaft in der GKV außerordentlich kündigen. Die Gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, das Mitglied darauf hinzuweisen, daß seine Versicherungspflicht endet. Die Kündigung muß innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Benachrichtigung der Gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht werden.



 
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