Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker Krankenversicherung

 

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker für die Krankenversicherung

Heilpraktiker sind Heilkundige (nach dem Heilpraktikergesetz vom 17.2.1939), die die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erhalten haben, obwohl sie nicht als Arzt ausgebildet sind.

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ist nicht bindend für die Heilpraktiker, darin sind lediglich die allgemein üblichen Gebührensätze festgelegt. Das Gebührenverzeichnis wird von den Krankenversicherungen als Richtlinie bei der Erstattung der Kosten für den Heilpraktiker verwendet. I.d.R werden Heilpraktiker von den Gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erstattet, im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung (Leistungen Krankenversicherung).



 
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