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Gegenüberstellung der Leistungen Gesetzliche Krankenkasse, Private Krankenversicherung
GKV (Leistungen sind vom Gesetzgeber festgelegt und nicht wählbar)
Gesetzliche - GKV |
Private -PKV |
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Ambulante Behandlung |
- ausschließlich zugelassene Kassenärzte Zuzahlung Praxisgebühr 10,- Euro/Quartal
- 90% Erstattung für Heilmittel (z.B.Massagen)
- Selbstbeteiligung 10,- € pro Verordnung
- 90% für Hilfsmittel (Bandagen, Einlagen, usw.)
- Selbstbeteiligung bei Medikamenten- 10% des
- Abgabepreises, mind. 5,- €, max 10,- €
- Brille: kein Zuschuß
- die Zuzahlungen steigen, wenn die Kasse die Beiträge erhöht
- Ausgabenbegrenzung durch Praxisbudget
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- 100% Erstattung Arztkosten, freie Arztwahl, keine Praxisgebühr
- 100% Heilpraktiker
- 100% Medikamente, Rezeptgebühr entfällt
- 100% Kontaktlinsenerstattung
- 100% Brillengläser, Gestell :ca.100,- €
- keine Leistungskürzungen ohne Zustimmung möglich
- keine Ausgabenbegrenzung
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Zahnbehandlung/Zahnersatz |
- 100% Zahnbehandlung, Praxisgebühr
- 10,- €/Quartal (Ausnahme: Überweisung)
- Festzuschuß befundbezogen (außer für Implantate)
- ab 4 Brückengliedern keine Erstattung
- seit 1.7.05 Sonderbeitrag für Zahnersatz 0,4% ohne Arbeitgeberzuschuß
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- 100% Zahnbehandlung
- 75-80% Zahnersatz
- keine Einschränkung bei Materialwahl
- Sonderbeitrag für Zahnersatz entfällt,
Arbeitgeberzuschuss zum Zahntarif wie bisher
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Stationäre Heilbehandlung |
- Einweisung nur ins nächstgelegene kostengünstigste Krankenhaus
- keine freie Arztwahl
- Unterbringung in allgemeiner Pflegekasse
- Selbstbeteiligung: 10,- €/Tag max. 280,- €
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- freie Krankenhauswahl
- freie Artzwahl (Privatarzt)
- 1- oder 2-Bettzimmer mit eigenem Bad, TV, besserer Verpflegung und freie Besuchszeiten
- oder Mehrbettzimmer nach Wahl
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Krankentagegeld |
- Angestellte ab 43. Tag: max. 82,25 €
- max. 70% vom Brutto, max. Realnetto, 7 x wöchentlich, 360 Tage im Jahr,72 Wochen lang, dann Aussteuerung
- seit dem 1.7.05 zahlt der Arbeitnehmer das Tagegeld allein
Arbeitgeberzuschuß entfällt (0,5% des Bruttolohns)
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- Angestellte ab 43. Tag: individuelle Absicherung max. 200,- €/Tag
- max. 80 % vom Brutto
- 7 x wöchentlich, 360 Tage im Jahr unbegrenzt,
- Arbeitgeberzuschuß wie bisher
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