Krankenversicherungsbeitrag bei der PKV

 

Krankenversicherungsbeitrag bei der Privaten Krankenversicherung

Der Beitrag in der PKV wird im Anwartschaftsdeckungsverfahren berechnet.. Beim Eintritt in die Private Versicherung zahlt man einen höheren Beitrag, als man statistisch gesehen durchschnittlich an Kosten verursacht. Die über die durchschnittlichen Kosten hinausgehenden Beitragsanteile werden von der Krankenversicherung angelegt, verzinst und später, wenn die Kosten über die Beitragseinnahmen steigen, dazu verwendet, die Beiträge über das ganze Leben auf etwa gleichem Niveau zu halten, abgesehen von Beitragsanpassungen durch die Kosteninflation im Gesundheitswesen und die Kostensteigerung der allgemein gestiegenen Lebenserwartung.

Beim Wechsel in eine Private Krankenversicherung verändert sich die Kostenerstattung für den Privatpatienten im Gegensatz zu dem eines Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei der Privaten Krankenversicherung werden die Leistungen nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet. D.h. der Arzt schickt dem Patienten nach der Behandlung eine Rechnung, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, bei der über die Versichertenkarte abgerechnet wird.
Für den ambulanten Bereich und Zahnbehandlungen gilt bei Privatkrankenversicherungen allgemein, daß der Arzt Ihnen eine Rechnung schickt, die Sie unbezahlt an die Krankenversicherung weiterleiten. Die Krankenversicherung erstattet Ihnen den Betrag, den Sie dann dem Arzt überweisen. Dieses Verfahren dauert in der Regel 2 - 3 Wochen. Dies ist auch der allgemein übliche Zeitraum für die Bezahlung von Arztrechnungen.

 
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