Beitragsrückerstattung bei der Privaten Krankenversicherung

 

Beitragsrückerstattung bei der Privaten Krankenversicherung

Es gibt zwei Arten von Beitragsrückerstattung (BRE) bei der PKV : die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung und die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung.
Um die Ansprüche aus der Beitragsrückerstattung nicht zu verlieren, ist es sinnvoll die Rechnungen über das Jahr zu sammeln und erst dann einzureichen, wenn die Erstattungsansprüche höher sind als die Beitragsrückerstattung . Es besteht ein Erstattungsanspruch für 2 Jahre ab dem Datum der Rechnungsstellung. Die Beitragsrückerstattung hängt meistens davon ab, ob man einen Vertrag am 01.Januar eines Jahres mit der Versicherung hatte und der Vertrag noch bis zum 30.Juni. des Folgejahres besteht, um die Rückerstattung zu bekommen.
Falls nur eine Rechnung, wenn auch nur mit einem kleinen Betrag eingereicht wird, entfällt die Beitragsrückerstattung.
Unter der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung werden im wesentlichen folgende 3 Überschußarten geführt:
1.Mittel aufgrund garantierter Beitragsrückerstattung: Bei Nichtinanspruchnahme von Versicherungsleistungen hat der Versicherte einen direkten, in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgeschriebenen Anspruch auf Beitragsrückerstattung, unabhängig vom jeweiligen Geschäftsergebnis des Unternehmens.
2 Mittel aus der zusätzlichen Zuschreibung gemäß § 12a (3) VAG . Diese Mittel werden unter der Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung verbucht, da diese Überschußmittel unabhängig vom Erfolg dem begünstigten Personenkreis innerhalb der nächsten - maximal 3 - Jahre gutgeschrieben werden müssen. Hierbei werden die Mittel bei anstehenden Beitragsanpassungen dazu verwendet, diese abzumildern oder darüber hinaus eine dauerhafte Beitragsreduzierung zu ermöglichen.
3. Über die Überschußmittel aus der Pflegepflichtversicherung kann das Versicherungsunternehmen ebenfalls nicht frei verfügen, da hier die Verwendung vom Verband der Privaten Krankenversicherungen für alle Unternehmen bindend vorgeschrieben ist.
Allen drei Überschußarten gemeinsam ist also, daß bereits bestimmte Verwendungsarten vorgegeben sind und darüber hinaus im Falle der ersten beiden Mittelarten, die Mittel vom Krankenversicherungsunternehmen unabhängig vom Erfolg zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung stellt eine vom Geschäftsergebnis abhängige Art der Überschußverwendung dar.
Als Arten der Beitragsrückerstattung werden üblicherweise bei den PKV Unternehmen praktiziert:
Barausschüttung (jährlich oder als Sofortverrechnung mit dem Beitrag), unter der Voraussetzung, daß keine Leistungen (d.h. keine Rechnungen eingereicht) oder nur vorher bestimmte Leistungen (meist Vorsorge) in Anspruch genommen wurden. Wobei jede versicherte Person für sich selbst zählt, d.h. wenn im Vertrag des Kindes Leistungen erstattet wurden und beim Vater nicht, bekommt der Vertrag vom Vater eine Beitragsrückerstattung. Üblich ist auch eine Steigerung der Höhe der Beitragsrückerstattung bei mehreren schadenfreien Jahren in Folge.
Einmalbeiträge zur dauerhaften Beitragssenkung oder zur Abwendung bzw. Minderung von notwendigen Beitragserhöhungen unabhängig von der Leistungsinanspruchnahme.
Bonussystem (nur von einigen Versicherern) in Form einer dauerhaften Beitragssenkung für Versicherte, die keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wird aus Überschüssen aus dem Versicherungsgeschäft finanziert und aus den überrechnungsmäßigen Zinserträge auf die Vermögensanlagen.

 

 

 
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