System Unterschiede GKV - PKV Rentner

 

System Unterschiede Gesetzliche Krankenkasse - Private Krankenversicherung für Rentner

Gesetzliche Krankenversicherung Private
Krankenversicherung
Für freiwillig versicherte Rentner sind auf alle Einkommensarten (Renten, Betriebsrenten, Einkünfte aus Vermietung und Kapitalanlagen), Beiträge an die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu zahlen (bis 1981 war die KVdR beitragsfrei).

Der Beitrag ändert sich nicht, durch den Eintritt in die Rente. Die Rentenhöhe und sonstige Einkünfte spielen keine Rolle für die Beitragshöhe in der PKV.
Gemäß §12a VAG werden die Beiträge im Rentenalter durch die zusätzliche Zuschreibung zur Alterungsrückstellung stabil gehalten. Seit dem Jahr 2000 werden, durch den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen gesetzliche Zuschlag, zusätzliche Rückstellungen für das Alter angesammelt, so daß ab dem 65. Lebensjahr der Beitrag zur PKV stabil bleibt. Ab dem 85. Lebensjahr dienen diese Rückstellungen zur Absenkung des Beitrages.

Beitragskalkulation nach dem Umlageverfahren ohne Bildung von Kapitalrückstellungen für das Alter. Abhängigkeit vom demographischen (Verhältnis Junge/Alte) Risiko und weiteren Faktoren wie z.B. das Verhältnis von Beitragszahlern zu beitragsfrei mitversicherten Familienmitgliedern. Sowie dem Verhältnis zwischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und sozialversicherungsfreien wie Selbständige, Beamte, Freiberufler Beitragskalkulation nach dem Kapitaldeckungsverfahren unter Bildung einer Alterungsrückstellung. Unabhängigkeit vom demographischen Faktor. Prämienkalkulation erfolgt nach Eintrittsalter, Geschlecht, Versicherungsumfang
Die Beiträge für freiwillig versicherte Rentner steigen automatisch mit Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
Die Beiträge der einzelnen Tarife werden jährlich neu kalkuliert und müssen vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt werden. Damit sind Beitragserhöhungen nicht willkürlich oder automatisch möglich.
Leistungen werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben und können bei schlechter Finanzlage jederzeit geändert werden. Einheitlicher Leistungskatalog, keine Wahlmöglichkeit. Leistungen können individuell vereinbart werden. Breites Spektrum an Leistungen und Tarifen.
Die Leistungen sind vertraglich garantiert und unabhängig von gesetzgeberischen Eingriffen.
   
Tendenz
Grundversorgung“ wird gewährleistet, wurde aber in der Vergangenheit durch häufige Leistungseinschränkungen verschlechtert. Veränderungen im Leistungsbereich nur im Rahmen der privatrechtlichen Vertragsgestaltung möglich. Beitragssteigerungen sind allein aufgrund der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und steigender Lebenserwartung möglich.
 
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