Eintrittsalter Private Krankenversicherung

 

Eintrittsalter Private Krankenversicherung

Für die Beitragsberechnung ist das Eintrittsalter neben dem Geschlecht, dem Eintrittsgesundheitszustand und den ausgewählten Leistungen für die Höhe des Beitrags entscheidend.
Denn über das Eintrittsalter wird das
Beitragsniveau für die gesamte Laufzeit des Vertrages festgelegt. Je jünger der Einstieg in die Private Krankenversicherung erfolgt, desto günstiger ist der Beitrag für das ganze Leben. Der Grund hierfür ist das Anwartschaftsdeckungsverfahren, Kapitaldeckungsverfahren, welches bei der Privaten Krankenversicherung zu Grunde liegt
Das Eintrittsalter wird je nach Gesellschaften unterschiedlich berechnet. Bei den meisten Gesellschaften ergibt sich folgende Berechnung:
Jahr des Versicherungsbeginns minus Geburtsjahr.

Das bedeutet für das Eintrittsalter, alle werden am 1.Januar eines Jahres ein Jahr älter, unabhängig wann sie im Jahr Geburtstag haben. Entscheidend für die Berechnung des Eintrittsalters ist der tatsächliche Versicherungsbeginn. Es ist daher sinnvoll, so früh wie möglich in die Private Krankenversicherung einzutreten.
Eine Ausnahme bildet die Berechnung beim Eintrittsalter der Krankenversicherung von Kindern. Hier gibt es Altersgruppen 0-16 Jahren und 17-20 Jahren, innerhalb dieser Gruppen spielt das individuelle Eintrittsalter keine Rolle. Mit Vollendung des 20. Lebensjahres gilt ab Beginn des folgenden Kalenderjahres der Beitrag für das Alter 21.
Die Gruppenalter, als auch das Alter des ersten Erwachsenenbeitrags sind bei jedem Versicherer individuell geregelt.
Bei der Krankenversicherung für Studenten wird der Beitrag auch nach dem entsprechenden Eintrittsalter berechnet.


 

 
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