Gesundheitsfragen Private Krankenversicherung

 

Gesundheitsfragen Private Krankenversicherung

Eine wichtige Rolle für den individuellen Beitrag bei der Privaten Krankenversicherung, insofern man als Angestellter die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, ist neben dem Eintrittsalter der Gesundheitszustand bei Eintritt. Zu diesem Zeitpunkt kann es zur Erhebung von einem Risikozuschlag für Vorerkrankungen kommen. D.h. also ein Risikozuschlag kann nicht nach Zustandekommen des Vertrages erhoben werden z.B. bei einer chronischen Krankheit. Es ist auch möglich, daß die Versicherung aufgrund von schweren Vorerkrankungen kein Angebot auf Versicherungsschutz machen kann.
Für die genaue Berechnung der individuellen risikomedizinischen Zuschläge ist es notwendig, einen Aufnahmeantrag bei der jeweiligen PKV Gesellschaft zu stellen. Dieser Antrag ist unverbindlich, da Sie den von der Versicherungsgesellschaft angebotenen Versicherungsschutz zu einem höheren Beitrag als dem Tarifbeitrag mit Ihrer Unterschrift zustimmen müssen. Eine Ausnahme bilden Anträge mit Kontrahierungszwang. Das bedeutet, daß die Private Krankenversicherung den Kunden unabhängig von allen Vorerkrankungen annehmen muß. Der Kontrahierungszwang ist von bestimmten Voraussetzungen abhängig, wie z.B. bei der Erstverbeamtung oder Öffnungsaktionen der Privaten Krankenversicherung und unter bestimmten Bedingungen die Nachversicherung von Kindern.
Für eine konkrete Aussage, bezüglich der Erhebung von Risikozuschlägen bei einer bestimmten Gesellschaft sind genaue Informationen zu Diagnose, Prognose, Behandlungsmethode etc. einzelner Krankheiten erforderlich, da die Risikobewertungen der Gesellschaften bei verschiedenen Krankheiten unterschiedlich sein kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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