Chronische Krankheiten nach Versicherungsbeginn

 

Chronische Krankheiten nach Versicherungsbeginn in der PKV

Wenn nach Versicherungsbeginn, bei einem Wechsel zur Privaten Krankenversicherung chronische Krankheiten entstehen, ist eine Beitragsanpassung seitens der Privaten Krankenversicherung nicht möglich. Denn ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vertrag zustande gekommen ist, trägt die Private Krankenversicherung das Risiko von Verschlechterungen des Gesundheitszustandes, sei es durch akut auftretende Unfälle/Krankheiten oder schon seit längerem vorhandene Krankheiten, die erst nach dem Abschluß des Vertrages bekannt, d.h. diagnostiziert werden. Falls vor Antragstellung Krankheiten oder Beschwerden bestanden, wird von der Gesellschaft geprüft, inwiefern eine Aufnahme zu Tarifbeiträgen oder mit einem Risikozuschlag möglich ist.
Grundsätzlich ist zu beachten, die Fragen der Versicherungsgesellschaft zur Gesundheit möglichst ausführlich und vollständig zu beantworten, um möglicherweise Probleme nach dem Vertragsabschluss auszuschließen. D.h., wenn dem Versicherer sämtliche Vorerkrankungen, Beschwerden und Krankheitsverläufe vor Abschluß des Vertrages bekannt sind, kann er auf keinen Fall bei erneutem Eintreten der Vorerkrankung oder auch bei neu auftretenden Erkrankungen die Beiträge erhöhen oder den Vertrag aufgrund schlechten Schadensverlaufs kündigen, wie es z.B. bei Sachversicherungen möglich.ist. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) verzichten alle Krankenversicherer grundsätzlich auf ihr ordentliches Kündigungsrecht bei der Krankenkostenvollversicherung.


 

 
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