Jahresüberschuß in der PKV

 

Private Krankenversicherung Jahresüberschuß

Der Jahresüberschuß ergibt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung aus der Summe aller geschäftlichen Aktivitäten des Geschäftsjahres.Z.B. nach Vornahme aller handelsrechtlich erforderlichen Abschreibungen und Wertberichtigungen, Dotierung aller geschäftsplanmäßig zu stellenden Rückstellungen (mit Ausnahme der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, RfB) als auch Pensionsrückstellungen sowie Passivierung aller vorgeschriebenen oder möglichen Posten, z.B. der auf vertraglicher Verpflichtung oder Satzung beruhenden Tantiemen des Aufsichtsrates und des Vorstands.
In den Jahresüberschuß geht nicht die Veränderung der offenen Rücklagen ein.
Aus dem Jahresüberschuß muß ein in der Satzung festgelegter Prozentsatz in die Verlustrücklage eingestellt werden. Je nach Satzung der einzelnen Privaten Krankenversicherungen sind weitere Überschüsse zur Bildung freier Rücklagen zu verwenden.
Der restliche Überschuß ist der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zuzuführen.

 
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