Klinik-Card in der PKV

 

Private Krankenversicherung Klinik-Card

Mit der Klinik-Card kann sich ein Versicherter der Privaten Krankenversicherung (PKV) im Krankenhaus als Privatpatient ausweisen.
Die Card wird bei der Aufnahme zu einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung im Krankenhaus vorgelegt. Das Krankenhaus kann der Card entnehmen, welchen Versicherungsschutz der Patient im Bereich der allgemeinen Krankenhausleistungen und Unterbringung (Ein- oder Zweibettzimmer) hat.
Je nach Versicherungsschutz rechnet das Krankenhaus aufgrund der Klinik-Card die allgemeinen Krankenhausleistungen (Pflegesätze, Fallpauschalen etc,) sowie Zuschläge für eine gesondert berechenbare Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer unmittelbar mit dem Krankenversicherungsunternehmen ab. Der Versicherte muss hier also nicht in Vorleistung treten.
Zudem werden durch die Klinik-Card die Aufnahmeformalitäten im Krankenhaus vereinfacht.
Der Einsatz der Klinik-Card ist für PKV-Versicherte freiwillig.
In besonderen Fällen (z.B. Leistungsausschluss, Zahlungsverzug) kann die Private Krankenversicherung die Ausstellung der Card verweigern.
Die Card für Privatversicherte, die eine Weiterentwicklung der Kinik-Card ist, wird seit April 1996 von den meisten Krankenversicherungsunternehmen an ihre Kunden ausgegeben.

 
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