Ruhensvereinbarung - PKV

 

Private Krankenversicherungen Ruhensvereinbarung

Ein Versicherter bei der Privaten Krankenversicherung kann bei Arbeitslosigkeit mit seiner Krankenversicherung eine Ruhensvereinbarung abschließen. Während dieser Zeit ruht die Versicherung, d.h. der Versicherungsnehmer zahlt keine Beiträge und der Versicherer erbringt keine Leistungen. Die Ruhensvereinbarung ist in der Regel auf einen vom Versicherer auf einen Zeitraum begrenzt, kann aber danach durch eine Anwartschaft fortgesetzt werden.

Bei Wiederaufnahme der Krankenversicherung erhält der Versicherte denselben Versicherungs-schutz wie zuvor, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durchführen zu müssen.

 
PKV-1x1
PKV Online Rechner
Service Hotline
PKV Hotline 9ct/minPKV Kontakt
Anzeigen