Summenversicherung

 

Summenversicherung Tagegeld

Die Summenversicherung folgt dem Prinzip der abstrakten Bedarfsdeckung.
Im Gegensatz zur Schadenversicherung in der Privaten Krankenversicherung, wird in der Summenversicherung durch ein versichertes Ereignis eine vorher vertraglich vereinbarte Summe (ein Geldbetrag) fällig. Für die Bestimmung der Summe ist kein bestimmter messbarer Bedarf, sondern im Rahmen der Mindest- und Höchstversicherungssummen eine frei wählbare Höhe vereinbar. Für die Höhe der Auszahlung bei Eintritt eines versicherten Ereignisses kann allerdings Art und vor allem Umfang des Ereignisses durchaus trotzdem eine Rolle spielen (Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherung: bei 50 % Berufsunfähigkeit werden auch nur 50 % der vereinbarten Summe fällig.)

Folgende Sparten werden u.a. als Summenversicherung abgeschlossen:

- Lebensversicherung
- Rentenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Tagegeldversicherung
- Unfallversicherung.
- Krankenhaustagegeldversicherung

 
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