Beamte in der Gesetzlichen Krankenversicherung

 

Beamte in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht (Kranken-/Renten-/Arbeitslosenversicherung) in der Gesetzlichen Krankenkasse, da sie über ein eigenes, staatliches Versorgungssystem,die Beihilfe abgesichert sind. Damit sind Beamte nicht versicherungspflichtig, sie können ihre Krankenversicherung frei wählen, also auch jederzeit in eine Private Krankenversicherung wechseln.
Ein Teil dieses Versorgungssystems ist die Beihilfe für Krankheitskosten.




 
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