Versicherungspflicht in der Krankenversicherung

 

Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Voraussetzung für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung ist das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) von 47.250 Euro jährliches Brutto (3.937,50 Euro monatlich) für 2006 und 47.700 Euro jährliches Brutto (3.975 Euro monatlich) für 2007 und die Erfüllung der 3 Jahres Frist. Aufgrund der allgemeinen Einkommensentwicklung werden die Beitragsbemessungsgrenzen jährlich angepaßt.
Für Arbeitnehmer, die ein Einkommen oberhalb der Beitragspflichtgrenze haben, entfällt die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 75% der Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze gilt nicht für alle Berufsgruppen z.B. Selbständige, Freiberufler und Beamte haben unabhängig vom Einkommen immer den Status der
freiwilligen Krankenversicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse. Weitere Kriterien für den Wechsel in eine Private Krankenversicherung ist das Eintrittsalter und die Gesundheitsfragen.

 

 
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