Gesundheitsreform verabschiedet zum 01.04.2007

 

Gesundheitsreform verabschiedet zum 01.04.07 für die GKV - PKV

Aktuelle Informationen zur Gesundheitsreform nach der Bundestagsdebatte am 02.02.2007

Alle Angestellen, die die Beitragspflichtgrenze (Versicherungspflichgrenze / Beitragsbemessungsgrenze) im Jahr 2006 von 47.250 Euro mit ihrem Bruttogehalt erstmalig überschreiten (ab 2007 47.700 Euro Jahresbrutto), können sich nicht wie bisher ab 01.Januar 2007 privat krankenversichern, sondern erst, wenn sie drei Kalenderjahre hintereinander die Beitragsbemessungsgrenze überschritten haben. D.h. sie können nur wechseln, wenn sie die Versicherungspflichtgrenzen von 2007, 2008 und 2009 überschritten haben. Dann besteht die Möglichkeit am 01.01.2010 aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auszuscheiden und in eine PKV zu wechseln. Dies betrifft alle Angestellten, die Ihre Gesetzliche Krankenkasse nicht vor dem 02.02.2007 (Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag) gekündigt haben. Ab 01.01.2007 sind in den meisten Gesetzlichen Krankenversicherungen höhere Beiträge zu zahlen (Beiträge GKV 2007).

Veränderungen durch die Gesundheitsreform (treten schrittweise in Kraft)

1. Gesetzliche Krankenkassen :
· die GKV darf verschiedene Tarife anbieten
· die Behandlung gegen Rechnung und Kostenerstattung soll erleichtert werden
· gut wirtschaftende Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen Beiträge zurückerstatten, es können aber auch Zusatzbeiträge erhoben werden
2. Private Krankenversicherungen :
· Versicherte können beim Wechsel zu einer anderen Privaten Krankenversicherung teilweise ihre Alterungsrückstellung mitnehmen
· die Versicherungspflichtgrenzen zur gesetzlichen Pflichtversicherung (z.zt. 47.700 € jährlich) muß 3 Jahre lang durchgehend erreicht worden sein, ehe man zur PKV wechseln darf.
· die Privaten müssen Wechselwillige aus der Gesetzlichen Krankenkasse zu einem Basistarif ohne Gesundheitsprüfung und altersunabhängig aufnehmen
·
Ab 2007 wird der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf Medikamente und Verbrauchsmaterial im Krankenhaus angerechnet.
So haben die gesetzlichen Kassen bereits im Vorfeld ihre Beitragssätze teilweise angehoben. Es ist vorgesehen, daß eine zentrale Behörde für die Verwaltung des Gesundheitsfonds zuständig ist. Dafür sollen alle Beiträge der Versicherten von dieser Behörde gesammelt und dann an die Gesetzlichen Krankenkassen verteilt werden.

Übersicht zu den wichtigsten Veränderungen der Gesundheitsreform
Die Gesetzliche Krankenversicherungen erhöhen ihre bruttolohnbezogenen Beitragssätze 2007 um ca. 0,5 Prozentpunkte, was voraussichtlich Mehreinnahmen von ca. 5 Mrd. Euro einbringen soll. Die Erhöhung trifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. Der Beitragssatz erreicht damit im Durchschnitt der Gesetzlichen Krankenkassen 14,7% des Bruttolohns. Davon werden 6,9 Prozentpunkte vom Arbeitgeber (Arbeitgeberzuschuss) gezahlt, der Arbeitnehmerbeitrag enthält weiterhin den 2005 eingeführten Sonderbeitrag von 0,9% und wird daher im Durchschnitt 7,8 Prozentpunkte betragen.
Der steuerfinanzierte Zuschuß zur Krankenversicherung, der 2007 um 2,7 Mrd. Euro auf 1,5 Mrd. Euro gesenkt wird und der laut Koalitionsvertrag ab 2008 entfallen sollte, wird nun doch beibehalten. 1,5 Mrd. Euro sind für 2008 und 3 Mrd. Euro für 2009 vorgesehen. Langfristig soll der Steuerzuschuß weiter steigen. Durch ihn soll zukünftig die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden.
In Zukunft sollen die lohnbezogenen Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer über einen Gesundheitsfonds unter den Gesetzlichen Krankenkassen verteilt werden. Dazu kommt ein ergänzender Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen von ihren Versicherten direkt erheben können. Dieser Zusatzbeitrag wird entweder prozentual vom Einkommen oder als Kopfpauschale erhoben. Der Zusatzbeitrag bleibt auf maximal 1% des Einkommens begrenzt.




 

 
PKV-1x1
PKV Online Rechner
Service Hotline
PKV Hotline 9ct/minPKV Kontakt
Anzeigen