Pflegepflichtversicherung Krankenversicherung

 

Pflegepflichtversicherung in der PKV - GKV

Seit dem 1.1.1995 besteht die Pflegeversicherungspflicht für alle Erwerbstätigen in der Gesetzlichen Krankenkasse und in der Privaten Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung wird in der Regel bei dem Versicherer abgeschlossen, bei dem der Versicherungsnehmer krankenversichert ist. Die Rentner erhalten einen Zuschuß zur Pflegeversicherung.

Alle Pflichtversicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch bei ihrer GKV pflegeversichert. Freiwillige Mitglieder der GKV können ihre Pflegeversicherung bei ihrer Gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer Privaten Krankenversicherung abschließen.

Der Beitrag wird bei der Privaten Krankenversicherung wie bei der Vollversicherung nach dem jeweiligen Eintrittsalter berechnet und nicht prozentual wie bei der GKV nach dem sozialversicherungspflichtigen Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Deshalb kann für ein freiwilliges Mitglied der Beitrag bei der PKV günstiger ausfallen als bei der GKV. Die Leistungen sind vergleichbar, da sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.

Zusätzlich zur Gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, die u.U. nur einen Teil der Kosten im Pflegefall trägt kann eine private Pflegeergänzungsversicherung abgeschlossen werden.

 

 

 
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