Überschußbeteiligung in der Krankenversicherung

 

Überschußbeteiligung in der Privaten Krankenversicherung

Überschußbeteiligung findet man normalerweise nur in meist langfristigen Personenversicherungsverträgen, wie Lebens- und Krankenversicherungen. Sie ist konstruktionsbedingt entstanden und daher auch nur aufgrund der besonderen Verhältnisse in solchen Verträgen zu erläutern.
Im Wege der Überschußbeteiligung werden die Versicherungsnehmer insbesondere in der Lebens- und der Privaten Krankenversicherung am Rohüberschuss des PKV Unternehmens beteiligt.
Wegen der Notwendigkeit, den bestehenden Versicherungsschutz auch bei verschlechtertem Gesundheitszustand ein Leben lang zu garantieren, werden viele Lebens- und Krankenversicherungen mit sehr langen, teilweise viele Jahrzehnte umfassenden Laufzeiten abgeschlossen. Für diese verspricht das Krankenversicherungsunternehmen ohne Rücksicht auf die gesundheitliche Entwicklung des Versicherten (z.B. chronische Krankheiten) Versicherungsschutz zum bei Abschluß vereinbarten Preis. Dies bezeichnet man als die „garantierten Beiträge" und „garantierten Leistungen", an die das Versicherungsunternehmen über die ganze Vertragslaufzeit gebunden ist, gleich wie sich durch Veränderung der Sterblichkeit, der Inflation, der Kapitalmärkte etc. seine eigenen „Produktionskosten" entwickeln.
Da die Entwicklung für 20 oder gar bis zu 80 oder sogar 100 Jahren in keiner Weise absehbar ist, sagen Versicherungsunternehmen solche Garantien nur auf einem sehr niedrigen, nach menschlichem Ermessen immer erreichbaren Niveau zu. Dies ist nicht nur wirtschaftliches Eigeninteresse der PKV Unternehmen, sondern auch sozialpolitisch geboten.
Aus dieser Notwendigkeit, im Vergleich zu den tatsächlichen garantierten Leistungen sehr vorsichtig bestimmte Beiträge zu erheben, ergibt sich fast zwangsläufig in den meisten Jahren, bis auf sehr wenige besonders ungünstige, ein durch diese Vorsicht entstehender Überschuß des Versicherungsunternehmens. Da dieser Überschuß weitestgehend nicht durch die unternehmerische Leistung des Versicherungsunternehmens sondern konstruktionsbedingt entsteht, wird er praktisch seit den Anfängen der Lebensversicherung, im wesentlichen aus Wettbewerbsgründen, zu einem gewissen Teil an die Versicherten als Überschussbeteiligung durch die „Beitragsrückerstattung" an die Versicherten der Privaten Krankenversicherung zurück erstattet.

 
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