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Kündigungsfristen bei der Privaten Krankenversicherung
Man unterscheidet bei den Privaten Krankenversicherungen zwei Kündigungstermine:
Eine 3-monatige Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres und eine 3-monatige Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres. Für das Versicherungsjahr gilt der Beginn der Privaten Krankenversicherung. Bei den meisten Versicherungen ist der Kündigungstermin zum Ende des Kalenderjahres.
Außerdem ist zu beachten, daß es bei den meisten privaten Krankenversicherungen Mindestvertragslaufzeiten von 1 bis 3 Jahren gibt. Bei einigen Privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich noch die Kündigungsfristen der Vollkrankenversicherung und der Krankentagegeldversicherung. So kann es bei einigen Versicherungsgesellschaften sein, daß die Krankenkostenvollversicherung zum Jahreswechsel und die Krankentagegeldversicherung zum Ende des Versicherungsjahres kündbar ist. Diese Unterschiede sind bei den Gesellschaften als Auswahlkriterien mit zu berücksichtigen, was in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) nachzulesen ist.
Grundsätzlich besteht bei allen Privaten Krankenversicherungen die Möglichkeit, bei jeder Beitragsanpassung die Versicherung außerordentlich zu kündigen.
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