Der Standardtarif für Rentner in der Krankenversicherung

 
Der Standardtarif für Rentner in der Privaten Krankenversicherung

Jedes Unternehmen der Privaten Krankenversicherungen muß einen Standardtarif für seine Versicherten anbieten, wenn sie ins Rentenalter kommen, als Alternative zu ihrem Vollversicherungstarif.
Nach § 257 Sozialgesetzbuch V (SGB) ist eine Voraussetzung für den Arbeitgeberzuschuß zur Privaten Krankenversicherung, daß das Unternehmen einen Standardtarif für Rentner anbietet. In diesen Standardtarif können Vollversicherte, die 65 Jahre oder älter und mindestens 10 Jahre vollversichert waren, wechseln. Seine Leistungen sind bei allen
Unternehmen der Privaten Krankenversicherung gleich und entsprechen in etwa den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen. Darüber hinaus besteht freie Arztwahl. D.h. der Versicherte bleibt Privatpatient beim Arzt. Der Beitrag für den Standardtarif darf nicht höher liegen, als der durchschnittliche Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherungen. In der Regel liegt er darunter, besonders bei langer Mitgliedschaft.
Die
Alterungsrückstellungen werden beim Wechsel in den Standardtarif je nach Gesellschaft und Höhe der vorhandenen Alterungsrücklagen unterschiedlich angerechnet. Falls die Beiträge über die garantierte Grenze hinaus erhöht werden müssen, wird die Differenz von der gesamten Versichertengemeinschaft getragen. Der Standardtarif bietet zusätzliche Sicherheit im Alter und einen garantierten maximalen Beitrag für Rentner .
Damit bleibt die Private Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar.

 

 
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