Allgemeine Erläuterungen zur PKV

 

Allgemeine Erläuterungen zur Privaten Krankenversicherung

Die Privaten Krankenversicherungen entstanden zwischen ca.1883 bis 1901, und haben sich bis heute zu einem bedeutenden Standbein im Gesundheitswesen neben der Gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt.
Die gesetzlichen Grundlagen der PKV sind hauptsächlich das Versicherungsvertragsgesetz und die allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenkasse können die Privatkrankenversicherungen ohne Angabe von Gründen einen Aufnahme-Antrag ablehnen (z.B. wegen der Gesundheitsfragen).
Ziel ist es, langfristig die Krankenversicherungsbeiträge stabil zu halten.
Die Beitragsberechnung erfolgt ausschließlich aufgrund des Eintrittsalters, des Geschlechts, des Gesundheitszustandes bei Versicherungsbeginn und den gewünschten Leistungen (z.B. höhere Erstattung bei Zahnersatzleistungen). Das Einkommen spielt für die Beitragsberechnung (Beitragsbemessungsgrenze) keine Rolle wie bei der GKV.
In der PKV erfolgt eine aktive Rückstellung für die stabilen Beiträge im Alter (Alterungsrückstellungen). Zusätzlich gibt es seit 01.01.2001 den gesetzlichen Zuschlag, mit dem eine weitere Stabilisierung der Prämien im Alter erreicht werden soll.
Versichert wird grundsätzlich jede einzelne Person mit einem eigenen Beitrag nach obigen Kriterien.

Versicherbarer Personenkreis:

Angestellte mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze
Selbständige / Freiberufler
Beamte / Beamtenanwärter
Studenten, Schüler, Kinder
Hausfrauen, ohne eigenes Einkommen

 

 
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